Beim Verkauf einer Vielzahl von Gebrauchsgegenständen über mehrere Jahre über die Internetplattform “Ebay” kann eine nachhaltige, unternehmerische und damit umsatzsteuerpflichtige Tätigkeit vorliegen. Abzustellen ist hierbei auf die Nachhaltigkeit einer Tätigkeit nach dem Gesamtbild der Verhältnisse.

BFH, Urteil vom 26. April 2012, Az. V R 2/11