Jedes Jahr gehen in Deutschland millionenfach Tonnen von Lebensmitteln verloren. Zur Verringerung der Lebensmittelverluste drängt der Bundesrat daher auf gesetzgeberisches Handeln. Eine entsprechende Entschließung gefasst.

Ähnlich wie bei der Abfallvermeidung müsse auch bei Lebensmittelabfällen das Primat der Weiterverwendung gelten, fordert der Bundesrat. Erforderlich sei ein koordiniertes, nationales und ressortübergreifendes Vorgehen. Gemeinsam mit den Bundesländern solle die Bundesregierung eine Strategie zur Verminderung der Lebensmittelverluste erarbeiten und daran alle relevanten Akteure beteiligen. Auch der Aufbau eines deutschlandweiten Forschungsnetzwerkes sei erforderlich, um das Vorhaben wissenschaftlich zu begleiten und entsprechende Erkenntnisse umzusetzen.

Zwar gebe es auf der Ebene der Länder bereits zahlreiche Initiativen und Projekte. Es fehle aber an einem einheitlichen und zielgerichteten bundesweiten Vorgehen. Nur so könnten Synergien geschaffen und das UN-Nachhaltigkeitsziel der Agenda 2030 verwirklicht werden. Danach sind die Lebensmittelverluste bis 2030 um 50% zu reduzieren.

Entschließung des Bundesrates, BR-Drs. 180/17 (B), v. 31.3.2017