MEDIATION

Die Begleitung von Konfliktbearbeitung durch Mediation wird durch den zertifizierten Mediator Rechtsanwalt Dr. Philipp Gregor mit der besonderen Ausrichtung auf Zukunft hin durchgeführt. Schwerpunkte liegen bei der Wirtschaftsmediation, betrieblichen und privaten Nachfolgeregelungen, Ärzte und Arzthaftung, Theater und Orchester, Kirchen.


Die Mediation ist ein freiwilliges und vertrauliches Verfahren der Parteien mit dem Ziel der alternativen Lösung von Konflikten jeder Art. Es handelt sich um ein jeweils in die Zukunft hin orientiertes Verfahren zum Zweck der gütlichen Einigung.

Um dies zu erreichen, arbeiten die Konfliktparteien im Rahmen des Mediationsverfahrens mit der Hilfe einer neutralen Person (dem Mediator) an einer für sie sinnvollen und interessengerechten Lösung.

Der Vorteil eines Mediationsverfahrens liegt darin, dass private oder geschäftliche Beziehungen nicht weiter gefährdet werden und ein größerer Lösungshorizont eröffnet wird, als dies im Rahmen eines gerichtlichen Verfahrens möglich ist.

Während nämlich der Richter im gerichtlichen Verfahren an die Anträge der Parteien und materielles Recht gebunden ist, können in der Mediation die Bedürfnisse und Interessen der Parteien stärker beachtet werden. Das bedeutet für jedes Stadium der Mediation die eigene Kontrolle der Parteien über etwaig anstehende Entscheidungen, die sie eben nicht in die Hände eines Richters legen. Auf diese Weise wird eine individuelle und interessengerechte Lösung im Konsens gefunden.

Während der Mediation verändern sich die Rechtspositionen der Parteien nicht. Sollte es nicht gelingen, zu einer gemeinsamen Lösung zu gelangen, können daher noch immer andere – streitige – Wege zur Lösung des Konflikts beschritten werden.

Aufgabe des Mediators ist nicht das Entscheiden. Er gibt keine rechtlichen oder tatsächlichen Ratschläge und enthält sich jeder Parteinahme. Er bewertet das Verhalten der Parteien weder innerhalb noch außerhalb der Mediation. Seine Aufgabe liegt vielmehr darin, den Rahmen für einen strukturierten, geleiteten Prozess des gemeinsamen Herausarbeitens einer Lösung der Parteien selbst zu schaffen. Der Mediator erreicht dies mit Hilfe besonderer Gesprächstechniken, die es den Parteien selbst ermöglicht, eine für sie akzeptable Lösung zu vereinbaren.

Zertifizierung

AUFMERKSAM ZUHÖREN – DIE FEINHEITEN DES KONFLIKTS ERKENNEN

Prinzipien der Mediation

SELBSTVERANTWORTUNG

Die Medianten treffen in eigener Sache selbständig Entscheidungen. Die Entscheidungsbefugnis wird nicht auf Dritte (z.B. Richter oder Mediator) übertragen.

FREIWILLIGKEIT

Die Teilnahme an der Mediation ist freiwillig. Sämtliche Beteiligten haben jederzeit das Recht, die Mediation zu beenden.

VERTRAULICHKEIT

Die Beteiligten verpflichten sich im Mediationsvertrag regelmäßig, sämtliche Informationen, die während der Mediation ausgetauscht werden, vertraulich zu behandeln und keine Informationen nach außen zu geben, es sei denn, die Parteien vereinbaren etwas anderes.

INFORMIERTHEIT

Alle entscheidungsrelevanten Tatsachen müssen „auf den Tisch“. Der Informationsstand sollte auf allen Seiten gleich sein, da nur so selbstverantwortete Lösungen ermöglicht werden.

ALLPARTEILICHKEIT

Der Mediator ist neutral. Er steht als Vermittler auf keiner Seite und gibt allen Beteiligten gleich viel Raum. Er hat keine Entscheidungskompetenz und kann Rechtsrat allenfalls dann geben, wenn dies von allen Medianten gewünscht wird. Der Mediator wird keine eigenen Lösungsvorschläge in das Mediationsgespräch einbringen.

Fragen zur Mediation?

Sie haben Fragen zum Thema Mediation und möchten ihr Interesse vertiefen? Dann schreiben Sie uns gerne eine E-Mail, wir beantworten diese sehr gerne.

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