AGRARRECHT

DR. GREGOR, Rechtsanwälte befassen sich über das Lebensmittelrecht und Futtermittelrecht hinaus auch mit Agrarrecht, d.h. mit den Fragen, die bei der Führung landwirtschaftlicher Betriebe von Relevanz sind.

Rechtsanwalt Dr. Philipp Gregor ist auch Fachanwalt für Agrarrecht. Die juristische Beratung kann in kooperativer Zusammenarbeit mit landwirtschaftlichen Sachverständigen und Beratern ergänzt werden.

Das Agrarrecht umfasst nicht nur traditionelles Landwirtschaftsrecht, sondern auch das Recht der Agrarmärkte, Tier-Arzthaftungsrecht, agrarrechtlich und umweltrechtlich geprägtes EU-Recht sowie landwirtschaftliches Arbeitsrecht, Familienrecht und Erbrecht einschließlich den Bereich der Nachfolge mit vorweggenommener Erbfolge.

SPEZIALGEBIET

Rechtsanwalt Dr. Gregor bearbeitet bevorzugt rechtliche Probleme im Tierseuchenrecht (Tiergesundheitsgesetz), Kontaminanten- und Produkthaftungsrecht, Anforderungen der Cross Compliance, des Höferechts, Besonderheiten des Familien- und Erbrechts als auch Vertragsgestaltung bei landwirtschaftlichen Kooperationen, Bewirtschaftungsverträgen und Erwerb landwirtschaftlicher Betriebe. Das Tierschutzrecht nach TierSchG erfährt derzeit eine immer größere Bedeutung.

Lebensmittel- und Futtermittelrecht und Bundesimmissionsschutzrecht vervollständigen das Beratungsangebot ebenso wie Forstrecht, Jagdrecht und Fischereirecht.

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