AGRARRECHT
Über das Lebensmittelrecht und Futtermittelrecht hinaus befasse ich mich auch mit dem übrigen Agrarrecht, d.h. mit den Fragen, die bei der Führung landwirtschaftlicher Betriebe von Relevanz sind. Da ich auf einem landwirtschaftlichen Betrieb aufgewachsen bin, lag es nahe, auch die Fähigkeiten eines Fachanwalts für Agrarrecht zu erwerben.
Die juristische Beratung kann in kooperativer Zusammenarbeit mit landwirtschaftlichen Sachverständigen und Beratern ergänzt werden. Das Agrarrecht umfasst nicht nur traditionelles Landwirtschaftsrecht, sondern auch das Recht
der Agrarmärkte, Tier-Arzthaftungsrecht, agrarrechtlich und umweltrechtlich geprägtes EU- Recht sowie landwirtschaftliches Arbeitsrecht, Familienrecht und Erbrecht einschließlich den
Bereich der (Betriebs-)Nachfolge mit vorweggenommener Erbfolge.
SPEZIALGEBIET
Bevorzugt bearbeite ich rechtliche Probleme im Tierseuchenrecht (Tiergesundheitsgesetz), Kontaminanten- und Produkthaftungsrecht, Anforderungen der Cross Compliance, des Höferechts, Besonderheiten des Familien- und Erbrechts wie auch Vertragsgestaltung bei landwirtschaftlichen Kooperationen, Bewirtschaftungsverträgen und Erwerb landwirtschaftlicher Betriebe. Das Tierschutzrecht nach TierSchG erfährt derzeit eine immer größere Bedeutung.
Lebensmittel- und Futtermittelrecht und Bundesimmissionsschutzrecht vervollständigen das Beratungsangebot ebenso wie Forstrecht, Jagdrecht und Fischereirecht.