ARZTHAFTUNGSRECHT

DR. GREGOR Rechtsanwälte vertreten Parteien bei der Beurteilung von Schmerzensgeld und Schadensersatzansprüchen bei möglichen ärztlichen Fehlbehandlungen.

Medizinisches Fachwissen und Überschneidungen zum Lebensmittelrecht (beispielsweise im Bereich Hygienemanagement, Organisationsplanung, Risikomanagement) zeichnen DR. GREGOR Rechtsanwälte in ihrer Kompetenz aus, das Vorliegen eines (groben) ärztlichen Behandlungsfehlers oder einer eventuell misslungenen Schönheitsoperation rechtlich zu bearbeiten.

Rechtsanwalt Dr. Gregor bietet darüber hinaus Interessenvertretung von Ärzten und Krankenhäusern bei der Abwehr von Haftungsansprüchen bei Inanspruchnahme des zuständigen Haftpflichtversicherers.

 

DER ALLTAG IM ARZTHAFTUNGSRECHT

In Anwendung des Arzthaftungsrechts erfolgt neben den Schmerzensgeldansprüchen unter anderem die Geltendmachung von vertraglichen und deliktischen Schadensersatzansprüchen wegen des Fehlverhaltens eines behandelnden Arztes, des Personals sowie wegen eines Organisationsverschuldens der Arztpraxis oder des Krankenhauses.

Gerade die Haftung bei Behandlungsfehlern, Verstößen gegen die Dokumentationspflicht und Verletzung der ärztlichen Aufklärungspflicht oder Organisationsverschulden sind in der Praxis häufig vorkommende Fälle.

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