Die Inhaberin eines eingetragenen europäischen Geschmacksmusters und Herstellerin des Desserts „Paula“ sah in Herstellung und Vertrieb des Konkurrenzprodukts „Flecki“ eine Verletzung ihres europäischen Designrechts und einen Wettbewerbsverstoß.
Das Landgericht Düsseldorf urteilte nun, dass das Gemeinschaftsgeschmacksmuster wegen der unterschiedlichen Vermischung der Puddingbestandteile der Produkte nicht verletzt sei. Eine wettbewerbsrechtlich relevante vermeidbare Herkunftstäuschung oder Rufausbeutung sei ebenfalls nicht gegeben, da die grundsätzlich ähnlichen Milcherzeugnisse in Aufmachung und Verpackung hinreichend voneinander abweichten.
LG Düsseldorf, Urteil v. 1.3.2012, Az.: 14c O 302/11