Der Europäische Gerichtshof hat Genehmigungen zum Abschuss von Wölfen enge Grenzen
gesetzt. Die Luxemburger Richter beschrieben in einem Urteil am 10.10.2019 strikte
Bedingungen für Ausnahmen von dem im EU-Recht verankerten Verbot der absichtlichen Tötung
von Wölfen. Unter anderem müssen Behörden ein klares Ziel definieren und wissenschaftlich
belegen, dass der Abschuss diesem dient und dass es keine Alternativen gibt.
Ein finnischer Umweltverband hatte gegen die Entscheidung der dortigen Wildtierbehörde
geklagt, zwei Jägern den Abschuss von insgesamt sieben Wölfen zu erlauben. Die Behörde
begründete die Genehmigung mit „Bestandspflege“ und der Eindämmung von Wilderei. Schäden
an Hunden sollten verhindert und das allgemeine Sicherheitsgefühl der Menschen erhöht
werden. Letztlich sollte nach Angaben der Behörde die „gesellschaftliche Toleranz“ gegenüber
Wölfen erhöht werden.
Gericht konkretisiert Ausnahmen
Das oberste finnische Verwaltungsgericht bat den EuGH um Rat bei der Auslegung der EUHabitatrichtlinie,
die Lebensräume, Tiere und Pflanzen schützen soll. Nach der Richtlinie ist die
Tötung einer Reihe streng zu schützender Arten grundsätzlich verboten, darunter auch die des
Wolfs. Ausnahmen sind bereits in der Richtlinie vorgesehen, die EU-Richter haben sie nun
genauer definiert. Die Prüfung, ob die beschriebenen Bedingungen in dem finnischen Fall erfüllt
sind, verwiesen die EU-Richter zurück an das dortige Gericht.