Produkte mit einer genmanipulierten Sojabohne der Bayer-Tochter Monsanto dürfen in der
Europäischen Union weiter verkauft werden. Der Europäische Gerichtshof wies die Klage
dreier Nichtregierungsorganisationen gegen die Zulassung zurück.
Die EU-Kommission hatte den Vertrieb von Lebens- und Futtermitteln, die die Bohne MON
87701 × MON 89788 enthalten, 2012 erlaubt. Dagegen klagten die drei deutschen
Nichtregierungsorganisationen Testbiotech, das European Network of Scientists for Social
and Environmental Responsability und Sambucus. Sie argumentierten, gesundheitliche
Risiken seien vor der Zulassung nicht ausreichend geprüft worden. Der Gerichtshof bestätigte
nun das Urteil des EuG von 2016, wonach die Nichtregierungsorganisationen ihre Bedenken
nicht hinreichend begründet hätten.
Die Bohne von Monsanto wurde genetisch verändert und ist damit sowohl insekten- als auch
herbizidresistent. Das bedeutet, dass sie einerseits für Schädlinge unattraktiv ist und
andererseits unempfindlich gegenüber dem Unkrautvernichtungsmittel Glyphosat. Sie wird
nach Angaben von Bayer, der den US-Saatgutkonzern Monsanto mittlerweile übernommen
hat, in Südamerika angebaut. Seit 2013 wurden demnach 73,6 Millionen Hektar in
Argentinien, Brasilien, Paraguay und Uruguay damit bepflanzt.
Das Urteil markiert das Ende eines mehrjährigen Rechtsstreits. Das Gericht der Europäischen
Union hatte die Klagen der Organisationen gegen die Zulassung bereits 2016 zurückgewiesen.
Für die Zulassung von genetisch veränderten Organismen sind in Europa die EU-Kommission
und Vertreter der EU-Staaten zuständig. Dabei stützen sie sich auf die Expertise der
Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (Efsa). Die Kläger argumentierten unter
anderem, die EU-Kommission habe gesundheitliche Risiken der Sojabohne nicht ausreichend
geprüft.
Christoph Then von Testbiotech erklärte: „Wir sehen, dass das Gericht die Hürden recht hoch
legt für solche Klagen.“ Allerdings ließe sich aus dem Urteil auch viel für die Formulierung
künftiger Klagen lernen. „Wir glauben nicht, dass das das Ende der Diskussion sein wird.“
Bayer begrüßte das Urteil. Auswirkungen für Importgenehmigungen der Bohne für die
Europäische Union gebe es nicht.
Genetisch veränderte Pflanzen stehen fast nirgendwo auf Feldern in der EU. Lediglich die
Monsanto-Maissorte MON 810 wird nach Angaben der EU-Kommission in Spanien und
Portugal angebaut. Genveränderte Bestandteile in Futter- und Lebensmitteln müssen
ausdrücklich gekennzeichnet werden.