EuGH, Urteil v. 1.2.2011, Az.: Rs.C-236/09 EuGH
Der Europäische Gerichtshof hat betont, dass die Berücksichtigung des Geschlechts als Kriterium für die Berechnung von Prämien und Leistungen in Versicherungsverträgen grundsätzlich untersagt ist. Dies gelte für alle Versicherungsverträge ab 2008. Grundlage dieser Entscheidung ist die Richtlinie 2004/113/EG, die jede Diskriminierung aufgrund des Geschlechtes beim Zugang zu und bei der Versorgung mit Gütern und Dienstleistungen untersagt.