Das Kammergericht hat die vom Süßwarenhersteller Storck auf der Verpackung von „nimm2“
Orangen- und Zitronenbonbons abgedruckten Vitamin- und Nährwerttabellen für unzulässig
erachtet. Die Deklaration der Vitamine und Nährwerte in zwei parallel angeordneten Tabellen,
wobei die Vitaminangaben in der linken, zuvörderst ins Auge springenden Tabelle aufgeführt,
verstoße gegen die Lebensmittelinformationsverordnung und begründe eine erhebliche Gefahr
der Verbraucherirreführung.
Die in der Lebensmittelinformationsverordnung festgelegte Reihenfolge der Nährwert- und
Vitaminangaben sei bindend. Danach müssen die Pflichtangaben bezüglich Fett und Zucker
zuerst erfolgen. Hier würden hingegen zuerst die Vitaminangaben gemacht, da diese in der linken
und die Nährwertangaben in der rechten Tabelle aufgeführt seien, so dass die Aufmerksamkeit
der Verbraucher vor allem auf die Vitamine in der linken Tabelle gelenkt werde, während die
Pflichtangaben zu den Nährwerten in den Hintergrund gerieten. Denn die Leserichtung sei in
Europa von links nach rechts. Die Gestaltung der Produktaufmachung spreche dafür, dass der
Hersteller genau dies beabsichtigt habe. Ein anderer Grund, von der vorgeschriebenen
Reihenfolge abzuweichen, sei nicht erkennbar.
Zudem fordert der vzbv die verpflichtende Einführung einer leicht verständlichen
Nährwertkennzeichnung mit Ampelfarben. Der Nutri-Score, den die Bundesregierung ab 2020
einzuführen wolle, sei EU-rechtlich lediglich auf freiwilliger Basis möglich. Der vzbv fordert
Bundesernährungsministerin Julia Klöckner (CDU) deshalb auf, sich auf EU-Ebene dafür
einzusetzen, dass der Nutri-Score so schnell wie möglich europäisch verpflichtend eingeführt
wird.