Zöliakiekranke können auch weiterhin die Kommunion empfangen und es gibt zahlreiche geeignete Hostienprodukte, die den kirchlichen Vorgaben entsprechen. Dies stellte der Leiter des Wiener Liturgiereferats Martin Sindelar gegenüber der Nachrichtenagentur Kathpress klar. Er dementierte damit Medienberichte, wonach für Zöliakiepatienten geeignete Hostien unzulässig seien. In einem Rundschreiben hatte die vatikanische Kongregation bestätigt, dass komplett glutenfreie Hostien, zum Beispiel aus Kartoffelstärke, unzulässig seien. Es gebe aber auch Hostien, die nach der EU-Lebensmittelinformationsverordnung (VO (EU) 1169/2011) in Verbindung mit der VO (EU) 828/2014 als „glutenfrei“ gelten, da sie weniger als 20 mg/kg Gluten enthielten. „Diese Hostien gelten als Weizenbrot“, so Sindelar, und können daher verwendet werden. Wer auch derart geringe Mengen an Gluten nicht verträgt, könne immer noch an der Kelchkommunion teilnehmen. (kap)
Quelle: radio-vatican-Newsletter