Schüsse aus einem Luftgewehr auf eine Katze stellen nach Ansicht des Landgerichts Frankfurt am Main
noch keine strafbare Tierquälerei dar. Ein 52 Jahre alter Mann aus dem hessischen Eppstein wurde
deshalb in der Berufungsinstanz lediglich wegen Sachbeschädigung zu einer Geldstrafe verurteilt. Im
Körper der Katze einer Nachbarin war bei einer Röntgenuntersuchung ein Geschoss gefunden worden,
das aus dem Luftgewehr des Angeklagten stammte.
Der Mann war in einer Art Dauerzwist mit der Frau wegen deren Tieren. Laut einem tierärztlichen
Gutachten stellt ein Schuss aus einem Luftgewehr lediglich eine „leichte bis mittelschwere
Beeinträchtigung“ des Tieres dar. Während der Mann in erster Instanz vom Amtsgericht noch wegen
Tierquälerei eine Geldstrafe von 70 Tagessätzen zahlen sollte, hat das Berufungsgericht nur noch 30
Tagessätze verhängt. Für eine Verurteilung wegen Tierquälerei müssten „erhebliche Schmerzen“
vorliegen, hieß es in der Urteilsbegründung.