Der bisher als „Glen Buchenbach“ vertriebene Whisky darf nicht länger so heißen, weil er nicht aus Schottland kommt. Das Landgericht Hamburg urteilte am 7.2.2019, mit dem Namensbestandteil „Glen“ werde die besonders geschützte geografische Angabe „Scotch“ beeinträchtigt. Es folgte damit einer Klage der Scotch Whisky Association (SWA) der schottischen Whisky-Produzenten. Die Waldhornbrennerei Klotz aus Berglen bei Stuttgart hat nun einen Monat Zeit zu entscheiden, ob sie gegen die Entscheidung in Berufung geht. Dann müsste sich das Hanseatische Oberlandesgericht mit dem Fall beschäftigen.

Das juristische Schlachtfeld, auf dem Schotten und Schwaben sich seit 2013 bekriegen, ist die EU-Spirituosenverordnung. Sie schützt Dutzende von regionalen Herkunftsbezeichnungen, von „Scotch Whisky“ bis zu „Haselünner Korn“. Von „Glen“ ist im Anhang III der Verordnung keine Rede. Das aus dem Gälischen abgeleitete englische Wort „Glen“ bedeutet „kleines Tal“ oder „Bergschlucht“. In der EU-Verordnung ist auch festgelegt, dass die Anbieter von Spirituosen ihre Kunden nicht über den Ursprung ihrer Produkte in die Irre führen dürfen. Damit sollen nicht nur die Hersteller der Originalprodukte geschützt werden, sondern vor allem die Verbraucher in der EU.

„Glen“, so die schottischen Kläger, stehe nun einmal für Whisky aus Schottland. „Unsere Mandanten sind glücklich“, sagte die betraute Anwältin. die in dem Verfahren die schottische Seite vertrat. Es sei wichtig für die internationale Strategie der SWA, die schottische Whisky-Industrie zu schützen. Deshalb gehe sie auch im Ausland gegen Nachahmer und mögliche Irreführung vor. „Viele Gerichte quer durch viele Rechtssysteme haben geurteilt, dass Namen wie `Highland` und `Glen` oder Abbildungen wie Dudelsackspieler so stark mit Schottland und schottischem Whisky verbunden sind, dass ihre Benutzung in Verbindung mit anderem Whisky irreführend ist“, sagte SWA-Direktor Alan Park.

Bei der Entscheidung des LG Hamburg sei besonders hervorzuheben, dass falsche oder irreführende Angaben in der Bezeichnung des Produkts nicht durch klarstellende Hinweise auf der Verpackung ausgeglichen oder geheilt werden könnten. Damit könne man den Schutz der geografischen Herkunft zu leicht aushebeln. Der Gesetzgeber habe seinen Willen da sehr deutlich gemacht.

Die Brennerei Klotz äußerte sich enttäuscht über das Urteil. „Zumal die Faktenlage aus unserer Sicht klar für die Waldhornbrennerei spricht“, sagte deren Anwalt. Nach Umfragen, die von der Gegenseite in Auftrag gegeben wurden, hätten kaum Verbraucher einen unmittelbaren Bezug zwischen „Glen“ und „Scotch Whisky“ hergestellt. Zudem sei „Glen“ kein schottisches, sondern ein englisches Wort, das aus dem Irischen stamme und weltweit benutzt werde. „Mit der gleichen Argumentation könnte die SWA nahezu jeden schottisch anmutenden Begriff wie `Mac` oder `Maria Stuart` für sich beanspruchen.“

Die Akte des langwierigen Rechtsstreits ist mittlerweile 5.000 Seiten dick und umfasst zehn Ordner. Dem Europäischen Gerichtshof lag der Fall bereits im Juni 2018 zur Entscheidung vor.