Die Kuhglocken auf einer Weide im oberbayerischen Holzkirchen dürfen vorerst weiter läuten. Das Landgericht München II hat am 24.1.2019 die Klage einer Nachbarin abgewiesen, die mit ihrem Mann am Ortsrand lebt und sich von den Kühen, dem Geläute, aber auch von Gerüchen und Fliegen gestört fühlte. Der Streit mit der Bäuerin, der die Kühe gehören, dauert seit Jahren an. Nach dem Ehemann, dem das exklusive Anwesen alleine gehört, klagte nun seine Frau. Ihr stehe kein Anspruch zu, entschied die Kammer unter Richterin Christiane Karrasch. Sie sei nicht die Eigentümerin des Grundstücks.

Zudem äußerte das Gericht Bedenken, ob die von der Frau vorgebrachte Belästigung wesentlich sei, und auch an der von ihr vorgebrachten „Ortsunüblichkeit“ der Weidenutzung hatten die Richter Zweifel. Es sei um fünf Kühe mit vier Glocken über sechs Wochen und acht Kühe mit sechs Glocken über viereinhalb Wochen gegangen. Die Klägerin hatte darüber akribisch Buch geführt – und argumentiert, die Glocken läuteten auch nachts, sie bekomme kein Auge zu. Sie hatte nicht nur gegen die Bäuerin geklagt, die mit etwa drei Dutzend Kühen einen Familienbetrieb führt, sondern auch gegen die Gemeinde, die das etwa einen Hektar große Weidegrundstück verpachtet hat.

Zuvor war schon der Ehemann mit seinem Kreuzzug gegen die Kuhglocken vor dem LG München II gescheitert – nicht zuletzt wegen eines Vergleichs, den er früher mit der Bäuerin geschlossen hatte. Auf diesen Vergleich verwies das Gericht nun erneut. Demnach sollten Kühe mit Glocken nur im mindestens 20 Meter entfernten Teil der Weide grasen. Laut Ehepaar brachte das aber nicht genug Entlastung. Der Streit geht weiter: Der Ehemann wartet auf die Entscheidung der zweiten Instanz vor dem Oberlandesgericht München. Ob auch die Frau vor das OLG zieht, ist derzeit nicht bekannt.