Am 3. August 2011 wurde im Bundesgesetzblatt das Gesetz zur Änderung der Regelungen zum Fernabsatz verkündet. Es tritt bereits am 4. August 2011 (!) in Kraft und enthält vor allem Änderungen zum Wertersatz für gezogene Nutzungen. Die bisherige Regelung, dass der Verkäufer vom Verbraucher bei fristgerechtem Widerruf generell Wertersatz verlangen kann, wurde bereits Anfang September 2009 vom Europäischen Gerichtshof (EuGH, 3.9.2009, Az.: C-489/07) für gemeinschaftsrechtswidrig erklärt. Die Änderung der deutschen Regelungen führt auch zur Änderung der amtlichen Widerrufs- und Rückgabebelehrungen. Für die alten Muster ist eine Übergangsregelung bis zum 4. November 2011 vorgesehen. Betreiber von Webshops sollten dennoch kurzfristig ihre Widerrufserklärungen auf den neuesten Stand bringen, da aufgrund der Änderungen die Verweisungen der alten Muster zu einzelnen Bestimmungen nicht mehr korrekt sind.

Bei Anfragen steht Ihnen unsere Kanzlei gerne für das Updaten der Widerrufserklärung zur Verfügung.

Der Volltext des Gesetzes mit den neuen Mustern ist einsehbar unter folgendem Link:https://www.bgbl.de/Xaver/start.xav?startbk=Bundesanzeiger_BGBl