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OLG CELLE: ARZT MUSS NACH INTRAMUSKULÄRER INJEKTION VON SOLU-DECORTIN UND DICLOFENAC 500.000 EURO SCHMERZENSGELD ZAHLEN – BESCHL. v. 10.8.2018 – 1 U 71/17, rk.

Die intramuskuläre Injektion von Solu-Decortin und Diclofenac stellt einen groben Behandlungsfehler dar. Dies hat das Oberlandesgericht Celle entschieden und die Verurteilung eines Arztes zu 500.000 Euro Schmerzensgeld bestätigt.


OLG HAMM: ZU LEBZEITEN AUF SOHN ÜBERTRAGENER HOF BLEIBT BEI BERECHNUNG DES PFLICHTTEILS DER EHEFRAU AUSSEN VOR – Beschluss 10 W 97/17

Für die Berechnung des Pflichtteilsanspruchs einer Ehefrau wird der Nachlass im Zeitpunkt des Erbfalls zugrunde gelegt, wozu ein noch lebzeitig auf den Sohn des Erblassers übertragener Hof nicht mehr gehört.


SAN FRANCISCO: GLYPHOSAT-KLAGE WEGEN KREBSRISIKOS ZUGELASSEN Zulassungsentscheidung

Die Bayer-Tochter Monsanto muss sich zahlreichen US-Klagen wegen angeblicher Krebsrisiken ihres Unkrautvernichtungsmittels „Roundup“ mit dem umstrittenen Wirkstoff Glyphosat stellen.


VG MAINZ: LANDWIRTSCHAFTLICHES GEBÄUDE IM AUSSENBEREICH BEEINTRÄCHTIGT WOHNEN AM ORTSRAND NICHT – Urteil 3 K 1025/17.MZ

Von einer im Außenbereich geplanten und genehmigten landwirtschaftlichen Geräte- und Lagerhalle gehen keine unzumutbaren Störungen für ein am Ortsrand gelegenes Wohngrundstück aus.


LG HAMBURG: OTTO-VERSAND UNTERLIEGT IN NAMENSSTREIT GEGEN „OTTO’S BURGER“ – Urteil 406 HKO 27/18

Die Klage des Otto-Versands gegen die Verwendung des Namens „Otto“ durch einen Hamburger Burger-Filialisten ist erfolglos geblieben.


BGH: HAUSARZT MUSS BEDROHLICHE BEFUNDE UNABHÄNGIG VON PRAXISBESUCH DES PATIENTEN WEITERGEBEN – Urteil VI ZR 285/17

Ein Hausarzt muss dafür sorgen, dass sein Patient von bedrohlichen Befunden unter allen Umständen erfährt, auch wenn dieser schon länger nicht mehr bei ihm in der Praxis war.


OLG STUTTGART: KAMELHALTER HAFTET NACH STURZ BEI KAMELAUSRITT AUF SCHMERZENSGELD UND SCHADENSERSATZ – Urteil 13 U 194/17

Der Inhaber eines Kamelhofs muss einer Frau, die während eines Ausritts vom Kamel stürzte und dabei schwere Verletzungen erlitt, 70.000 Euro Schmerzensgeld und rund 21.000 Euro Verdienstausfall zahlen.


BVerfG: REGELUNGEN ZUR HOFABGABEPFLICHT ALS VORAUSSETZUNG EINES RENTENANSPRUCHS FÜR LANDWIRTE VERFASSUNGSWIDRIG – Beschl. 1 BvR 97/14; 1 BvR 2392/14

ie Hofabgabepflicht für Landwirte als Voraussetzung eines Rentenanspruchs verstößt ohne Härtefallregelung mangels Verhältnismäßigkeit gegen Art. 14 Abs. 1 GG.


BGH: BIER DARF NICHT ALS „BEKÖMMLICH“ BEWORBEN WERDEN – Urteil I ZR 252/16

Die Beklagte betreibt eine Brauerei im Allgäu. Sie verwendet seit den 1930er Jahren für ihre Biere den Werbeslogan „Wohl bekomms!“. In ihrem Internetauftritt warb sie für bestimmte Biersorten mit einem Alkoholgehalt von 5,1%, 2,9% und 4,4% unter Verwendung des Begriffs „bekömmlich“.


VGH MÜNCHEN: HERSTELLER MUSS HERKUNFTSLAND AUCH AUF KLEINE HONIG-PÄCKCHEN DRUCKEN – Urteil 20 BV 16.1961

Nach einer Entscheidung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs muss ein Münchener Honig-Hersteller auch auf kleine Portionspackungen das Herkunftsland schreiben.