Einer der Ehegatten hat vierteljährlich die Steuervorauszahlungen vorausgezahlt, während der andere Ehegatte Vorauszahlungen in Höhe des Lohnsteuerabzugs vom Arbeitslohn geleistet hat. Dem ist eine stillschweigende Abrede des Inhalts zu entnehmen, dass der dem Steuerabzug vom Lohn unterliegende Ehegatte im Innenverhältnis von etwaigen Steuernachzahlungen freigestellt sein sollte. Kommt es zu Nachzahlungen des dem Steuerabzug vom Lohn unterliegenden Ehegatten, so steht diesem ein Freistellungsanspruch zu.
Az 13 U 4/10, Urteil vom 2.3.2011