Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat das Verfahren um die vom Bundeskartellamt gegen die Carlsberg-Brauerei und ihren ehemaligen Deutschland-Chef verhängten Millionengeldbußen wegen Verjährung eingestellt. Die Bußgelder in von Höhe von rund 62 Millionen Euro müssten deshalb nicht gezahlt werden.

Das Bundeskartellamt hatte 2014 elf Unternehmen, einem Verband und Managern aus der Bierbranche Bußgeldbescheide über insgesamt 338 Millionen zugestellt. Der Vorwurf: Unerlaubte Preisabsprachen zum Nachteil der Verbraucher bei Fass- und Flaschenbier. Der größte Teil der Bußgeldbescheide – 222 Millionen Euro – entfiel dabei auf die zu Dr. Oetker gehörende Radeberger-Gruppe und Carlsberg Deutschland. Carlsberg hatte vor dem OLG gegen die Entscheidung der Wettbewerbshüter Widerspruch eingelegt.

Dem Gericht zufolge, sei der Senat aufgrund der Ergebnisse der Hauptverhandlung zu dem Ergebnis gekommen, dass den Betroffenen nur der Versuch von Preisabsprachen im März 2007 vorgeworfen werden könne. Danach seien keine kartellrechtlichen Abstimmungen mehr nachweisbar. Deshalb sei hier schon 2017 die absolute Verjährung eingetreten und das Verfahren habe eingestellt werden müssen.

Auch Radeberger hatte ursprünglich Einspruch gegen die Entscheidung des Kartellamts eingelegt, diesen jedoch kurz vor Prozessstart wegen der mit dem Verfahren verbundenen finanziellen Risiken zurückgezogen. Tatsächlich hätte das Verfahren auch für Carlsberg bei einer Niederlage sehr teuer werden können. Die Staatsanwaltschaft hatte zuletzt für die Brauerei eine Vervierfachung des Bußgeldes auf 250 Millionen Euro gefordert.