Wegen verbotener Preisabsprachen hat das Oberlandesgericht Düsseldorf am 12.1.2018 den Wursthersteller Rügenwalder und zwei Verantwortliche des Unternehmens zu Geldbußen von nahezu 5,5 Millionen Euro verurteilt. Der Sechste Kartellsenat sah es als erwiesen an, dass sich der Wursthersteller zwischen 2006 und 2009 wettbewerbswidrig mit anderen Branchenunternehmen über Preiserhöhungen abgesprochen hatte.
Rügenwalder hatte vor dem Oberlandesgericht zusammen mit anderen Unternehmen gegen eine vom Bundeskartellamt 2014 verhängte Millionenbuße geklagt. Doch hatte der Wursthersteller in den vergangenen Wochen eine Verständigung mit der Generalsstaatsanwaltschaft gesucht. Das darauf basierende Urteil verändert die Höhe der ursprünglich vom Bundeskartellamt verhängten Geldbuße nur wenig, doch wurde der Tatzeitraum auf die Zeit ab 2006 beschränkt. Dies könnte Rügenwalder bei möglichen Schadenersatzforderungen des Lebensmittelhandels zugutekommen.
Die Wettbewerbsbehörde hatte zwischen November 2013 und Juli 2014 wegen illegaler Preisabsprachen Geldbußen in Höhe von insgesamt rund 338 Millionen Euro gegen 22 Wursthersteller verhängt. Es handelte sich damit um einen der größten Kartellskandale der deutschen Wirtschaftsgeschichte, zumal in der Lebensmittelbranche.
Vor Gericht hatten ursprünglich vier Unternehmen gegen die Millionenbußen Einspruch eingelegt: Wiesenhof, Rügenwalder, Wiltmann und Heidemark. Wiesenhof hatte seine Klage jedoch bereits kurz vor Prozessbeginn zurückgezogen. Auch zwischen Heidemark und der Generalstaatsanwaltschaft gab es Gespräche. Doch ist hier nach Angaben des Gerichts noch keine Einigung in Sicht. Lediglich Wiltmann zeigt sich bislang fest entschlossen, das Verfahren bis zum Ende durchzuziehen.
OLG Düsseldorf, Urteil v. 12.1.2018, V – 6 Kart 10/17 OWi