STRAFRECHT

Ermittlungsverfahren, Hauptverfahren und Strafvollstreckung. Angesprochen sind hier insbesondere lebensmittelrechtliche, futtermittelrechtliche und agrarrechtliche Konstellationen. Unsere Kanzlei bearbeitet selbstverständlich auch arztstrafrechtliche Anforderungen.

Vertretung im Ermittlungsverfahren zur Vermeidung von Nachteilen, Feststellung der staatsanwaltlichen Ermittlungsergebnisse, Strategiefestlegungen unter Berücksichtigung der Sach- und Rechtslage sind von erheblicher Bedeutung.

Besprechungen mit Staatsanwaltschaft oder Gericht, soweit vor oder während des Verfahrens erforderlich und sinnvoll, werden gemeinsam mit dem Mandanten wahrgenommen oder jedenfalls projektiert, um die Möglichkeit einer Erledigung des eingeleiteten Verfahrens zu prüfen.

WIR ARBEITEN PROAKTIV

Die Abschätzung von Erfolgsaussichten eines Vorgehens gegen Strafbefehle auch aus wirtschaftlicher Sicht sowie die Vertretung im Zwischen- oder gar im Hauptverfahren vor den zuständigen Gerichten sind selbstverständlich.

Rechtsanwalt Dr. Gregor berät neben der gerichtlichen Vertretung in strafrechtlichen Angelegenheiten und Angelegenheiten des Ordnungswidrigkeitenrechts auch proaktiv Einzelpersonen und Betriebe, um etwaige Rechtsverstöße zu vermeiden. Augenmerk wird besonders auf die Entwicklung der betrieblichen Compliance gelegt.

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