Es bleibt bei der befristeten Schließung des von einem Corona-Ausbruch betroffenen Betriebes der
Firma Westfleisch in Coesfeld. Das Verwaltungsgericht Münster hat einen Eilantrag gegen die am
18.5.2020 verfügte Schließung des Schlacht- und Zerlegebetriebs abgelehnt, da diese aller Voraussicht
nach rechtmäßig sei. Inzwischen seien mehr als 200 Beschäftigte positiv auf das Coronavirus getestet
worden. Es sei davon auszugehen, dass es weiterhin eine unbestimmte Anzahl von CoronaVerdachtsfällen oder Ansteckungen gebe.
Das Amt für Arbeitsschutz habe bei einer Überprüfung festgestellt, dass es sowohl im Bereich des
Zerlegebandes als auch in den Umkleiden Probleme gebe, den Mindestabstand von 1,50 Metern
einzuhalten, hieß es weiter. Die Mund-Nasen-Schutzmasken würden am Zerlegeband nicht korrekt
getragen. Die Firma sei zudem nicht in der Lage gewesen, Infektionsschwerpunkte zu benennen.
Der Betrieb sei „aufgrund ersichtlich unzureichender Vorsichtsmaßnahmen“ zu einer „erheblichen
epidemiologischen Gefahrenquelle“ nicht nur für die Belegschaft geworden. Das Argument der
wirtschaftlichen Erwägungen der Antragstellerin greife nicht durch. Die drohenden Nachteile seien rein
finanzieller Natur und könnten sich gegenüber dem Lebens- und Gesundheitsschutz nicht durchsetzen.
Gegen den Beschluss kann innerhalb von zwei Wochen Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht
Nordrhein-Westfalen in Münster eingelegt werden.