Die Bundesregierung will die Menge illegaler Waffen und Munition in Deutschland reduzieren. Eine einjährige Strafverzichtsregelung soll zur freiwilligen Abgabe nicht registrierter Waffen führen. Außerdem werden die Anforderungen an die sichere Aufbewahrung von Waffen verschärft und der Vollzug soll verbessert werden. Diesen Regelungen hat am 2. 6. 2017 der Bundesrat zugestimmt.

Das Gesetz sieht eine sogenannte Strafverzichtsregelung für den illegalen Besitz von Waffen und Munition vor. Sie ist auf ein Jahr befristet. Durch diese Amnestie werde ein Anreiz geschaffen, Waffen und Munition einer zuständigen Behörde oder Polizeidienststelle zu überlassen.

Gleichzeitig hebe das neue Gesetz die Sicherheitsstandards für die Aufbewahrung von Waffen und Munition an. Das Ziel: weniger Waffen sollen abhanden kommen. Es soll aber eine Besitzstandsregelung gelten: Waffenbesitzer dürfen ihre vorhandenen Sicherheitsbehälter (Waffenschränke) uneingeschränkt weiternutzen.

Weitere Regelungen greifen Anregungen der Waffenbehörden in den Bundesländern auf. Dadurch solle der Vollzug des Waffenrechts effektiver werden. Das habe positive Auswirkungen auf die öffentliche Sicherheit, so der Bundesrat abschließend.

Bundesrat- Plenarprotokoll 958, S. 285